Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum informierte Anfang März 2026 über den Nutzen-Kosten-Faktor von 1,27 der neu berechneten Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem standardisierten Bewertungsverfahren. Die Neuberechnung war erforderlich, weil die Vorhabenträgerin Hessische Landesbahn HLB erst jetzt, nach Abschluss der Entwurfsplanung, die zu erwartende Höhe der Investitionskosten kennt. Details zur abgeschlossenen Entwurfsplanung wurden bislang noch nicht mitgeteilt. Ohne positiven Nutzen-Kosten-Faktor gibt der Bund keine Zuschüsse für ein Verkehrsprojekt.

Bereits 2023 hatte das Land Hessen der HLB 4,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Leistungsstufen 3 und 4 des Planungsprozesses nach der neunstufigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchführen zu können. In der kommenden Zeit wird sich demnach die Leistungsstufe 4 (Genehmigungsplanung) an die jetzt beendete Planungsstufe 3 (Entwurfsplanung) anschließen. Im Jahr 2027 ist mit einer Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen zu rechnen.

 

HLB-Triebwagen in Mainzlar auf der Lumdatalbahn

 

Die HLB hatte insbesondere im Jahr 2024 im Rahmen der Entwurfsplanung einen umfangreichen Freischnitt der Trasse durchführen lassen. Er ermöglichte gründliche Untersuchungen des Untergrundes und der Bauwerke. Zur Erzielung einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 80 km/h sind einzelne kleine Trassenkorrekturen zu erwarten. Das Betriebskonzept sieht einen Stundentakt vor. Eine Kreuzungsstation wird es auf der 14km langen eingleisigen Strecke voraussichtlich nicht geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.