Pressebericht

Unser Verein Lumdatalbahn e.V. und früher die Lumdatalbahn AG waren und sind regelmäßig Gast in verschiedenen Medien, wie z.B. dem Gießener Anzeiger oder der Gießener Allgemeinen.

Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen diese Berichte chronologisch zur Verfügung zu stellen.

Stand der Reaktivierungen in Hessen

„Die Schiene ist ein umwelt- und klimafreundlicher Verkehrsträger“, sagte der Minister. „Die Reaktivierung stillgelegter Strecken ist ein Beitrag, auch abseits der Ballungsräume attraktive Alternativen zum Auto anzubieten. Die Chancen dafür sind deutlich besser geworden, weil das Bundesverkehrsministerium solche Vorhaben jetzt auch danach beurteilt, was sie für den ländlichen Raum bewirken. Hessen hat das seit langem gefordert. Damit ergeben sich neue Perspektiven für die Verkehrswende im ländlichen Raum.“

Weitere Informationen bei Hessen Mobil (PDF)

Weitere Informationen beim Lok-Report

zu Gast im Eisenbahnpodcast Langsamfahrt

In der aktuellen Ausgabe des Eisenbahnpodcasts „Langsamfahrt“ erklärt unser Vorstandsmitglied Manfred Lotz wie das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Reaktivierungen einfacher machen kann.

Der Podcast „Langsamfahrt“ erscheint alle zwei Monate und wird von Lokführer und Podcaster Gregor Börner moderiert.

Zum Podcast auf langsamfahrt.de

Langsamfahrt läuft auch im Radio, in Hessen kann man die Sendung beispielsweise bei Radio Unerhört Marburg oder Radio Darmstadt hören.

Sendezeiten bei beiden Sendern:

  • 07.08.2022 – 18 Uhr
  • 02.09.2022 – 18 Uhr

 

Zum Podcast auf langsamfahrt.de

Al-Wazir begrüßt neue Regelung zur Wirtschaftlichkeit

Die Kosten-Nutzen-Rechnung von Infrastrukturvorhaben im Öffentlichen Nahverkehr, die über Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) finanziert werden, erfolgt ab sofort nach neuen Kriterien. Dies hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt. Die neue Regelung betrifft zum Beispiel Aus- und Neubauten von Schienenstrecken oder Reaktivierungen ehemals stillgelegter Strecken. Verfahren werden vereinfacht und die Nachhaltigkeit des ÖPNV wird deutlich stärker in der Wirtschaftlichkeitsbrechnung gewichtet.

Zu den neuen Kriterien der sogenannten Standardisierten Bewertung gehören erstmals Aspekte der Daseinsvorsorge und Raumordnung oder des Flächenverbrauchs. Die Kostenansätze für CO2-Emissionen werden aktualisiert, so dass die erheblich bessere Energieeffizienz des Öffentlichen Nahverkehrs weit stärker als zuvor zu Buche schlägt. Zudem werden ab sofort alternative Antriebsformen im ÖPNV sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien positiv berücksichtigt. Die Kosten für Investitionen in Barrierefreiheit oder Brandschutz werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht mehr den Projekten angelastet. Darüber hinaus werden vereinfachte Verfahren für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben im Schienenverkehr eingeführt.

Die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen.
Tarek Al-Wazir Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir begrüßt diese neue Regelung ausdrücklich: „Endlich gelten die neuen Bewertungsregeln. Wir haben uns als Land Hessen in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Kriterien angepasst werden, mit denen die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben im ÖPNV berechnet wird. Das hat gute Gründe: Verbesserungen im ÖPNV führen zu einer Verkehrsverlagerung weg vom Auto und sparen so nachweislich CO2 ein. Dies muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbstverständlich angemessen eingepreist werden. Denn die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen. Und natürlich muss es auch wirtschaftlich möglich sein, mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen außerhalb der großen Ballungsräume attraktive Angebote im Öffentlichen Nahverkehr zu machen.

Neben allen neuen Projekten hat die Regelung auch Auswirkungen auf diejenigen Projekte, die derzeit bereits in Machbarkeitsstudien untersucht werden oder deren Untersuchung im Laufe der Planung aktualisiert wird. In Hessen betrifft dies beispielsweise Untersuchungen zur Reaktivierung der Aartalbahn von Wiesbaden über Bad Schwalbach nach Diez, zum Ausbau der Ländchesbahn von Wiesbaden nach Niedernhausen, zur Beschleunigung der Züge auf der Strecke Marburg – Korbach – Brilon einschließlich der Reaktivierung des Streckenasts Frankenberg – Battenberg sowie die Reaktivierung der Lumdatalbahn zwischen Lollar – Mainzlar – Londorf.

Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium des Landes Hessen

Es tut sich etwas in Sachen Förderrichtlinien!

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund den Ländern im Rahmen des GVFG die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren zu können.

Mit dem rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des GVFGwurden diese Möglichkeiten noch wesentlich verbessert. Es wurde eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV geschaffen.

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Neue Hoffnung für die »Schamott« (Gießener Allgemeine, 11.06.2022)

Das Hessische Wirtschaftsministerium prüft die Wiederinbetriebnahme der unteren Lumdatalbahn von Lollar bis Staufenberg-Mainzlar. Ziel ist die kurzfristige Aufnahme des Güterverkehrs, damit dem Unternehmen RHI Magnesita der Weiterbetrieb über das Jahresende 2022 hinaus attraktiv gemacht werden kann.

Wir als Verein Lumdatalbahn e.V. begrüßen diesen Schritt und wir sehen uns bestätigt. Denn wir haben stets den Wert der Schiene als Verkehrs-Infrastruktur betont. Nicht nur aus heutiger Sicht war es ein Fehler, die Lumdatalbahn nach dem vorläufigen Ende der Gütertransporte zur „Schamott“ Ende 2016 auch formal stillzulegen. Ohne das Stilllegungsverfahren wäre die Wiederaufnahme des Verkehrs binnen weniger Wochen oder Monate möglich gewesen. Jetzt ist die erneute Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderlich – ein förmliches Verfahren, das nicht nur Zeit benötigt, sondern auch Anpassungen an der Streckentechnik erfordern dürfte, damit alles den aktuellen Regeln entspricht. Es war übrigens nicht die Deutsche Bahn AG, die Ende 2016 das Stilllegungsverfahren forciert hat, es waren lokale Akteure.
Unserem positiven Selbstverständnis entsprechend schauen wir allerdings eher nach vorne, als zurück und freuen uns auf die Perspektive zum Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze in der Region. Dass die Lumdatalbahn dabei eine proaktive Rolle spielen kann, freut uns ganz besonders. Die Wiederaufnahme des Güterverkehrs bessert voraussichtlich auch nochmals die Nutzen- Kosten-Bilanz des Personenverkehrs, denn je mehr Verkehr auf die Schiene kommt, desto eher lohnen sich Investitionen dafür.
Unser Verein hilft, wo immer es geht, bei der Wiederinbetriebnahme. So sind beispielsweise die nächsten Vegetationsrückschnitte schon in Planung.

 

Weitere Informationen bei der Gießener Allgemeinen

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