Verein Lumdatalbahn äußert sich zum Regionalplan 2022

Bis zum 11. März 2022 konnten Stellungnahmen für den Regionalplan-Entwurf Mittelhessen abgegeben werden. Zum Thema Regionalplan scheibt das zuständige Regierungspräsidium in Gießen:

„Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe ermöglicht werden? Wo darf eine größere Zahl Wohnhäuser entstehen? Wo hat der Hochwasserschutz Vorrang? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung? Der Regionalplan Mittelhessen gibt Antworten auf genau diese und viele andere Fragen. Etwa alle zehn Jahre wird er neu aufgestellt.“

Die vielen anderen Fragen betreffen zu einem Großteil die künftige Verkehrserschließung unserer Region. Und dazu äußern wir uns für das Lumdatal sehr gerne. Schließlich will die Reaktivierung der Lumdatalbahn nicht nur im Großen beschlossen sein, sie will auch im Detail geplant werden. Am besten zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern – und dazu bieten vorab getroffene Festlegungen im Regionalplan eine sehr sinnvolle Grundlage.

Im Einzelnen haben wir unter anderem zu den folgenden Themen Stellung bezogen:

Liste neuer Haltepunkte

Der Regionalplan nennt eine Liste möglicher neuer Bahnhaltepunkte für den Schienenverkehr in Mittelhessen. Die zu reaktivierende Lumdatalbahn benötigt einen weiteren Haltepunkt „Lollar Nord“ oder „Lollar Ost“ im Lollarer Baugebiet Lumdaniederung. Wegen der in den letzten Jahren erfolgten Wohnbebauung dicht am Gleis besteht hier besonderer Handlungsbedarf für den Schutz von Flächen. Der neue Haltepunkt wird dafür sorgen, dass im Baugebiet keine hohen Geschwindigkeiten auf der Schiene gefahren werden. Und er bietet den Menschen eine konkurrenzlos schnelle Verbindung nach Gießen und darüber hinaus.

Trassensicherung von Bahnstrecken

Die Lumdatalbahn ist in ihrer Gesamtheit als schützenswerte Trasse zu betrachten und zu sichern. Der Verein Lumdatalbahn e.V. schlägt beim Trassenschutz der Lumdatalbahn die folgende Kategorisierung und Priorisierung vor:

Die Teilstrecke Lollar – Rabenau-Londorf soll nicht nur geschützt, sondern baldmöglichst für den Personenverkehr und – sofern Bedarf besteht – auch für den Güterverkehr reaktiviert werden. Für diese Strecke existiert bereits eine positive Nutzen- Kostenuntersuchung, weitere Untersuchungsergebnisse werden in Kürze erwartet. Der Schutz der Infrastruktur bedarf hier einer anderen Qualität als bei Strecken mit ganz oder teilweise entfernten Gleisanlagen, Brücken etc. 

Die Teilstrecke Rabenau-Londorf – Grünberg soll erstmals in die Liste der zu schützenden Strecken aufgenommen werden. Hier liegt zwar formal eine Entwidmung von Eisenbahnzwecken vor, dennoch bieten sich Optionen für eine Nutzung an. 

Am westlichen Ende könnte eine kurze Neubaustrecke für den SPNV bis in die Ortslage von Kesselbach entstehen, wodurch die Erschließungsqualität der zu reaktivierenden Lumdatalbahn innerhalb der Gemeinde Rabenau deutlich gesteigert würde. Das absehbare Fahrplankonzept der Lumdatalbahn sieht eine längere Pause der Züge im Endbahnhof Rabenau-Londorf vor. Durch die Nutzung dieser Standzeit erscheint die Weiterführung bis nach Kesselbach sogar besonders wirtschaftlich. 

Am östlichen Ende besteht die Option auf Güterverkehr von Grünberg bis zum interkommunalen Gewerbegebiet an der A5-Anschlussstelle Lumda. 

In ihrer Gesamtheit könnte die Lumdatalbahn zwischen Grünberg und Gießen langfristig eine Entlastungsfunktion für die Vogelsbergbahn übernehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein möglicher zweigleisiger Ausbau der Vogelsbergbahn im Gießener Stadtgebiet schwer umsetzbar ist. Kapazitätsausweitungen auf der Vogelsbergbahn sind aber unerlässlich, wenn Regionalexpress- und Regionalbahnverkehre in hoher Qualität parallel geführt werden sollen.  

Da die Teilstrecke Rabenau-Londorf – Grünberg in den Ortslagen von Odenhausen, Geilshausen und Beltershain teilweise überbaut ist, sollten dort Trassierungen außerhalb der Ortslagen gesucht und ggf. raumplanerisch geschützt werden.

Für Flächen neben dem Streckenband der Lumdatalbahn wünscht sich der Verein Lumdatalbahn einen definierten Schutzstatus für die Freiflächen an der Station Rabenau-Londorf, für das Areal des RHI-Hartsteinwerkes in Staufenberg-Mainzlar sowie für die Fläche südlich der Station Allendorf/Lumda. 

In Allendorf/Lumda besteht nach den Planentwürfen für die Lumdatalbahn-Reaktivierung die Option auf einen Kreuzungsbahnhof. Damit besteht auch die Option auf eine taktoptimierte Busverknüpfung, einerseits für Busse in die Stadt- bzw. Ortsteile von Allendorf/Lumda und Rabenau, andererseits aber auch für eine Regionalbuslinie aus dem südöstlichen Landkreis Marburg-Biedenkopf über Allendorf/Lumda zu einem geeigneten Verknüpfungsbahnhof mit der Vogelsbergbahn oder darüber hinaus. Dafür sind an dieser Station mehrere Bussteige vorzusehen. Hinzu kommen Funktionen wie Park & Ride und Bike & Ride (einschließlich der entsprechenden Elektro-Lademöglichkeiten) sowie Grundversorgungseinrichtungen im Sinne von Packstationen, Bankautomaten etc. 

Diese Funktionen sind auch an der künftig zentralen Station der Gemeinde Rabenau vorzusehen, wobei die Flächen für Bushaltestellen hier voraussichtlich kleiner ausfallen können. 

In Lollar Nord und Staufenberg-Treis werden noch zu suchende Freiflächen für einfache Haltepunkte an der Lumdatalbahn benötigt. Auch hier sollten Funktionen wie Bike&Ride, Packstationen etc. möglich sein. In Staufenberg-Treis bietet sich die Verlegung des Haltepunktes in eine zentralörtliche Lage an, da sich das frühere Bahnhofsgebäude in Privatbesitz befindet.   

In Staufenberg-Mainzlar und Staufenberg-Daubringen bietet sich die Reaktivierung an den traditionellen Standorten an. 

Zugangspunkte für den Schienengüterverkehr

Der Verein Lumdatalbahn e.V. begrüßt den Schutz des Zugangspunktes Staufenberg-Mainzlar im Regionalplan-Entwurf.

Wegen der absehbaren Veränderungen am Industriestandort Mainzlar mit dem geplanten Wegfall des RHI-Hartsteinwerkes besteht die Gefahr, dass der dortige Zugangspunkt zum Schienengüterverkehr gänzlich zerstört wird. Und zwar insbesondere dann, wenn das Straßennetz im oder am Areal des Hartsteinwerkes geändert wird. Der Regionalplan sollte den Passus enthalten, dass eine mögliche Entwicklung des Geländes im Einklang mit einer Option auf Schienengüterverkehr stattfinden soll. Insbesondere sollen neue niveaugleiche Bahnübergänge vermieden werden, da es hierfür hohe planungsrechtliche Hürden gibt. Wegen der nur noch sehr geringen Zahl an Zugangsstellen für den Schienengüterverkehr im Landkreis Gießen eignet sich das Areal besonders für eine Nutzung durch ein schienenaffines Unternehmen. Ideal geeignet ist es beispielsweise für eine arbeitsplatzintensive Schienenfahrzeugwerkstatt. Wobei selbstverständlich auch der Beibehalt des Hartsteinwerkes mit reaktiviertem Gleisanschluss eine arbeitsmarktpolitische und transportökologische Ideallösung darstellt. 

Prinzipiell geeignet für den Schienenverkehr sind auch die Freiflächen am Bahnhof von Rabenau-Londorf. Auch wenn hier – anders als in Staufenberg-Mainzlar – keine Flächen für die Neuansiedlung eines Unternehmens in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schiene bestehen, so könnte doch in kleinerem Rahmen ein Umschlag von der Straße zur Schiene oder umgekehrt stattfinden.   

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