Zu bepflegende (Bahn-)Flächen

Wo fängt das Eisenbahn-Gelände an?

Wo hört es auf?

Wie weit wird freigeschnitten?

Warum wird überhaupt freigeschnitten?

Wo darf „gespritzt“ werden?

Inwieweit werden Belange des Naturschutzes berücksichtigt?

Dürft Ihr das?

Diese oder jene Frage taucht immer wieder von Passanten auf, die unsere Pflegearbeiten meist zufällig beobachten. Darunter auch Spötter, die unverhohlen sagen: „ihr seid töricht, macht euch so viel Mühe, es fährt ja doch kein Zug!“

Es geht nicht um die Frage, ob viele, wenige oder gar keine Züge fahren. Es geht um die Erhaltung der Betriebsbereitschaft eines Gleises, also eines öffentlichen Verkehrsweges der Eisenbahn.

Das Bahngelände der Lumdatalbahn ist durchschnittlich um 11 mtr. breit, und insgesamt etwa 14 km lang. Es beginnt in Lollar an der Einleitungsweiche und endet am Prellbock, der in Rabenau-Londorf in Höhe des Eichweges steht. Die Lumdatalbahn ist durchgängig bis Londorf als Verkehrsweg der Eisenbahn gewidmet. Zusätzlich auch im Nahverkehrsplan und Raumordnungsplan genannt.

Kennzeichnend für die Bahntrassen ist auch allgemein:

– Bahntrassen sind kein Kulturland im Sinne der Zuordnung als Landschaftsbestandteil, sondern zumeist öffentl. Verkehrswege (es gibt auch noch private Anschlußbahnen bzw Gleisanschlüße)

– sie versiegeln NICHT die Erdoberfläche.

– Kleinlebenwesen arrangieren sich mit dem Bahnterritorium.

– Verkehre mit Bahnfahrzeugen geniessen gute Werte im Klimaschutz.

– Elektromobilität wird schon seit Jahrzehnten (selbst im Lumdatal per Akkutriebwagen) angeboten

Hier Antworten:

* Ja, wir haben eine unbefristiete Betretungsgenehmigung für Zwecke der Durchführung der Vegetationskontrollen, die sich explizit auf die Lumdatalbahn bezieht

* Ja, wir sind bei der zuständigen Berufgenossenschaft registriert und werden als Eisenbahngesellschaft geführt. → VBG in Hamburg

* Ja, wir sind seit 1993 mit wechselnder Intensivität.an den Büschen und Bäumen entlang der Strecke beschäftigt,

* Ja, diese Arbeiten sind kräftezehrend, schweißtreibend, auch zeitraubend und kostenträchtig

* Ja, personenbezogene Genehmigungen zum Gehölzschnitt und/oder der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung liegen vor

* Ja, wir haben seit 1996 eine stets gültige streckenbezogene Genehmigung gemäß § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes

* Ja, es sind für Bahntrassen (Gleise) zugegelassene Herbizide, die ausschließlich von namhaften Händlern bezogen werden.

* Nein, der Bezug dieser Präparate erfolgt nicht aus dubiosen Quellen (Bezugs.- bzw Liefernachweise können vorgelegt werden)

* Nein, Pestizide, Fungizide oder Insektizide werden nicht appliziert

* Ja, wir bedienen uns auch Subunternehmen zur Herstellung der chem. Vegetationskontrolle

* Ja, wir verfügen über sämtliche Flurkarten aller Bahngelände der Lumdatalbahn, darin sind die Grenzsteine markiert.

* Ja, wir wissen um die Auflagen und Befristungen des hessischen Naturschutzgesetzes, insbes. § 22 HNG

* Ja, die Pflegearbeiten tragen zum positiven Image bei und verhelfen dabei beabsichtigt in den Anliegerorten zu wohlwollender Stimmung sowie zur Erhaltung der Bahntrasse als ortsbildprägender Bestandteil..

* Ja, das Ergebnis der jeweils letzten gutachterlichen Untersuchung beflügelt unser Schaffen.

* Ja, unsere Arbeiten beeinflussen positiv kommende gutachterliche Untersuchungen

* Nein, wir können nicht durchgängig bis Londorf alles optimal auf ehrenamtlicher Basis leisten. Wir arbeiten in Teilabschnitten, springen dabei scheinbar willkürlich hin und her.

* Nein, wir werden nicht müde und verzagen nicht. Die Arbeit wird konzentriert und hartnäckig, teilweise auch verbissen ausgeführt.

* Nein, zu ernsthaften Verletzungen während der Streckenpflegearbeiten ist es hier noch nie gekommen.

* Nein, selbst nahestehende Dritte vermögen den Umfang der manuellen Arbeitsleistung nicht einschätzen.

* Nein, bei diesen nachhaltigen Grünpflege-Arbeiten gibt es kein „fertig“

* Nein, die Mitarbeiter der hessischen Straßenmeistereien arbeiten für ihre identischen Dienste (auf und für Straßen) -im Gegensatz- nicht entgeltfrei oder ehrenamtlich.

* Nein, wir sind kein zugelassener Eisenbahn-Verkehrsbetrieb (EVU) im Sinne des allg. Eisenbahn-Gesetzes, also gemäß § 6 (AEG)

* Nein, wir benötigen zur Bepflegung des betreiberlosen Bahnkörpers keinen Eisenbahn-Betriebsleiter

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