Stand der Reaktivierungen in Hessen

„Die Schiene ist ein umwelt- und klimafreundlicher Verkehrsträger“, sagte der Minister. „Die Reaktivierung stillgelegter Strecken ist ein Beitrag, auch abseits der Ballungsräume attraktive Alternativen zum Auto anzubieten. Die Chancen dafür sind deutlich besser geworden, weil das Bundesverkehrsministerium solche Vorhaben jetzt auch danach beurteilt, was sie für den ländlichen Raum bewirken. Hessen hat das seit langem gefordert. Damit ergeben sich neue Perspektiven für die Verkehrswende im ländlichen Raum.“

Weitere Informationen bei Hessen Mobil (PDF)

Weitere Informationen beim Lok-Report

zu Gast im Eisenbahnpodcast Langsamfahrt

In der aktuellen Ausgabe des Eisenbahnpodcasts „Langsamfahrt“ erklärt unser Vorstandsmitglied Manfred Lotz wie das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Reaktivierungen einfacher machen kann.

Der Podcast „Langsamfahrt“ erscheint alle zwei Monate und wird von Lokführer und Podcaster Gregor Börner moderiert.

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Langsamfahrt läuft auch im Radio, in Hessen kann man die Sendung beispielsweise bei Radio Unerhört Marburg oder Radio Darmstadt hören.

Sendezeiten bei beiden Sendern:

  • 07.08.2022 – 18 Uhr
  • 02.09.2022 – 18 Uhr

 

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Hoffnungen auf die neuen Förderrichtlinien!

Liebe Freundinnen und Freunde der Lumdatalbahn, liebe Mitglieder,

seit dem 1.7.2022 sind die lange erwarteten neuen Richtlinien für Standardisierte Bewertungverfahren zur Erlangung von Investitionszuschüssen nach dem Gemeindeverkehrs – Finanzierungsgesetz endlich veröffentlicht und auch gleich in Kraft getreten.
Wir hoffen natürlich, dass wir uns mit diesem sperrigen Begriff nicht mehr allzu lange auseinander setzen müssen, sondern schon bald in einen chicen neuen Zug der Hessischen Landesbahn nach Rabenau – Londorf steigen können.
Ob das wirklich so kommt, darüber haben wir kürzlich mit der zuständigen Referatsleiterin im hessischen Wirtschaftsministerium gesprochen. Sie hat uns versichert, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, den Nutzen der Lumdatalbahn anhand der aktuellen Kriterien erneut nachzuweisen.
Der Klimaschutz wird dabei eine große Rolle spielen, denn der Nutzen einer Tonne eingesparten Kohlendioxids wird heute deutlich höher bewertet als in der Vergangenheit. Die sehr realistische Chance auf Güterverkehr macht das Antragsverfahren zwar komplexer, dürfte der Gesamtkalkulation aber eher nutzen.
Warum überhaupt die Neukalkulation, nachdem die Lumdatalbahn 2017 schon einmal einen positiven Nutzen- Kostenfaktor erzielte? Da spielt zum einen die immense Preissteigerung eine Rolle, der sich zur Zeit kein Bauprojekt entziehen kann. Zum zweiten gibt es mittlerweile das Projekt „Deutschlandtakt“ mit Fahrplan – Vorgaben für das ganze Land. Damit die Lumdatalbahn in dieses System passt, soll sie mit einem Begegnungsbahnhof ausgestattet werden, der in der ersten Kalkulation nicht enthalten war.
Bleiben Sie optimistisch. Wir sind es auch.

Al-Wazir begrüßt neue Regelung zur Wirtschaftlichkeit

Die Kosten-Nutzen-Rechnung von Infrastrukturvorhaben im Öffentlichen Nahverkehr, die über Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) finanziert werden, erfolgt ab sofort nach neuen Kriterien. Dies hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt. Die neue Regelung betrifft zum Beispiel Aus- und Neubauten von Schienenstrecken oder Reaktivierungen ehemals stillgelegter Strecken. Verfahren werden vereinfacht und die Nachhaltigkeit des ÖPNV wird deutlich stärker in der Wirtschaftlichkeitsbrechnung gewichtet.

Zu den neuen Kriterien der sogenannten Standardisierten Bewertung gehören erstmals Aspekte der Daseinsvorsorge und Raumordnung oder des Flächenverbrauchs. Die Kostenansätze für CO2-Emissionen werden aktualisiert, so dass die erheblich bessere Energieeffizienz des Öffentlichen Nahverkehrs weit stärker als zuvor zu Buche schlägt. Zudem werden ab sofort alternative Antriebsformen im ÖPNV sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien positiv berücksichtigt. Die Kosten für Investitionen in Barrierefreiheit oder Brandschutz werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht mehr den Projekten angelastet. Darüber hinaus werden vereinfachte Verfahren für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben im Schienenverkehr eingeführt.

Die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen.
Tarek Al-Wazir Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir begrüßt diese neue Regelung ausdrücklich: „Endlich gelten die neuen Bewertungsregeln. Wir haben uns als Land Hessen in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Kriterien angepasst werden, mit denen die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben im ÖPNV berechnet wird. Das hat gute Gründe: Verbesserungen im ÖPNV führen zu einer Verkehrsverlagerung weg vom Auto und sparen so nachweislich CO2 ein. Dies muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbstverständlich angemessen eingepreist werden. Denn die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen. Und natürlich muss es auch wirtschaftlich möglich sein, mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen außerhalb der großen Ballungsräume attraktive Angebote im Öffentlichen Nahverkehr zu machen.

Neben allen neuen Projekten hat die Regelung auch Auswirkungen auf diejenigen Projekte, die derzeit bereits in Machbarkeitsstudien untersucht werden oder deren Untersuchung im Laufe der Planung aktualisiert wird. In Hessen betrifft dies beispielsweise Untersuchungen zur Reaktivierung der Aartalbahn von Wiesbaden über Bad Schwalbach nach Diez, zum Ausbau der Ländchesbahn von Wiesbaden nach Niedernhausen, zur Beschleunigung der Züge auf der Strecke Marburg – Korbach – Brilon einschließlich der Reaktivierung des Streckenasts Frankenberg – Battenberg sowie die Reaktivierung der Lumdatalbahn zwischen Lollar – Mainzlar – Londorf.

Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium des Landes Hessen

Neue „Standardisierte Bewertung“ – ganz grünes Licht für die Lumdatalbahn

Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde der Lumdatalbahn,

vom Bundesverkehrsministerium wurde am 28.06.2022 endlich die lange erwartete Überarbeitung der Kriterien für Standardisierte Bewertungsverfahren bei Nutzen-Kosten-Untersuchungen zu Förderprojekten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Diese zu bewerten und auf die Lumdatalbahn anzuwenden müssen wir den Fachkräften im Planungswesen überlassen. Allgemein wird jedoch von den neuen Richtlinien eine Erleichterung von Investitionen in den Schienenverkehr, gerade auch im ländlichen Raum, erwartet.

Aus Richtung des Bundesverkehrsministeriums gilt jetzt für die Lumdatalbahn der Satz: „Grüner wird’s nicht“.

Jetzt sind wieder unsere Akteurinnen und Akteure beim Land Hessen, beim Landkreis Gießen und beim Rhein-Main-Verkehrsverbund am Zuge. Die Planungen für die Neue Lumdatalbahn können und müssen umgehend vorangebracht werden!

Der Bedarf für neuen Güterverkehr am RHI-Werk in Staufenberg-Mainzlar bietet die Chance auf eine noch positivere Gesamtrechnung pro Lumdatalbahn. Der Planungsprozess wird aber auch ein Stück weit komplexer, denn der Güterverkehr benötigt eigene Weichen und Signalanlagen.

Legen Sie los, liebe Planende, liebe politisch Verantwortliche. Sie wissen ja – Eine gute Idee braucht einen langen Atem.

Ihr Vorstand Verein Lumdatalbahn e. V.

Es tut sich etwas in Sachen Förderrichtlinien!

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund den Ländern im Rahmen des GVFG die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren zu können.

Mit dem rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des GVFGwurden diese Möglichkeiten noch wesentlich verbessert. Es wurde eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV geschaffen.

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